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Allgemeine Geschäftsbedingungen Firma
 Deggelmann


1. Allgemeines/Vertragsschluss

Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn Deggelmann den Auftrag durch Lieferung der Ware oder durch Zusendung einer Auftragsbestätigung in Textform annimmt.


2. Preise und Zahlungsbedingungen

2.1 Für die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Bestellung


2.2 Alle Preise enthalten die jeweils geltende Mehrwertsteuer (derzeit 16 %) und verstehen sich zuzüglich Versandkosten, gegebenenfalls Nachnahmegebühren, und eventuell, soweit vereinbart Installations- und Schulungskosten etc. Je nach Versandart errechnen sich Versandkosten in Abhängigkeit von Größe, Gewicht und Anzahl der Pakte / Päckchen.


2.3 Unsere Rechnungen sind sofort fällig und netto ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Deggelmann über den Betrag verfügen kann. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB nach Diskont-Überleitungsgesetz zu berechnen. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegen genommen; sie gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugspesen gehen zu Lasten des Bestellers/Auftraggebers. Für die rechtzeitige Vorlage übernimmt Deggelmann keine Haftung.


2.4 Zurückbehaltungsrechte stehen den Käufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und dieser rechtskräftig festgestellt oder von Deggelmann anerkannt worden ist.


3. Lieferung/Lieferfrist

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3.1 Alle Artikel die sofort verfügbar sind, werden in der Regel innerhalb von 48 Stunden auf den Versandweg gebracht. Sind Artikel nicht sofort verfügbar, so dass sich die Lieferzeit verzögert, wird Deggelmann den Kunden davon unverzüglich unterrichten.


3.2 Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt mit der unwidersprochenen oder bestätigten Bestellung.


3.3 Die Lieferfrist verlängert sich gegebenenfalls um die Zeit, bis der Käufer alle Angaben und Unterlagen übergeben hat, welche für die Ausführung des Auftrages notwendig sind.


3.4 Eine Lieferverzögerung, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnung oder infolge von Krieg oder Naturgewalten (höhere Gewalt) verursacht werden und nicht von Deggelmann zu vertreten sind, verlängern die Lieferfrist entsprechend der Dauer derartiger Hindernisse. Deren Beginn und Ende wird in wichtigen Fällen dem Käufer unverzüglich mitgeteilt.


3.5 Gerät Deggelmann mit der Lieferung in Verzug, so ist die Schadenersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitergehende Schadenersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.


4. Lieferung/Versand/Gefahrübergang

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4.1 Teillieferungen durch Deggelmann sind zulässig, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.


4.2 Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma kann Deggelmann nach seinem Ermessen bestimmen, sofern der Käufer keine ausdrücklichen Weisungen gibt.


4.3 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen vom Spediteur/Auslieferfirma an den Käufer übergeben wird. Der Käufer hat sowohl offensichtliche wie auch eventuell festgestellte Transportschäden beim Spediteur oder Frachtführer/Auslieferfirma unverzüglich zu rügen und dies anschließend auch Deggelmann mitzuteilen, um Ansprüche geltend machen zu können.


5. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen:

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5.1 Einem Verbraucher im Sinne des § 13 BGB steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Nach Maßgabe des Fernabsatzgesetzes hat er innerhalb zwei Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Der Widerruf kann in Textform oder durch Rücksendung der Ware erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an Deggelmann, Obere Rheinstraße 63, 78479 Reichenau. *)


5.2 Bei Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Verbraucher bis zu einem Bestellwert von 40,-- EUR die Rücksendekosten. Wertminderung aus bestimmungsgemäßem Gebrauch sind vom Verbraucher zu erstatten, es sei denn, die Minderung ist lediglich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen.


5.3 Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei CD`s, DVD`s, CD Rom`s, Software, Software-Lizenzen und Video`s, welche vom Verbraucher entsiegelt wurden. Auch bei Waren, die nach Kundenspezifikationen gefertigt wurden, ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.


6. Kulanzrücknahme/Annahmeverweigerung

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6.1 Nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist oder bei Käufern, die nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, erfolgt eine Warenrücknahme nur bei nachweislich falscher Belieferung. Bei Umtausch-, Rücknahme- oder Gutschriftsersuchen, deren Ursache Deggelmann nicht zu vertreten hat, erfolgt eine Abwicklung nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer. Dies gilt auch im Falle der von Deggelmann veranlassten Abholung zur Überprüfung des Rücknahmegesuches. Grundsätzliche Voraussetzung hierfür ist die Beschaffenheit der Ware und deren wiederverkaufsfähiger Zustand. Der zu erwartende Erstattungsbetrag ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt des Eingangs zu erzielenden Wiederverkaufspreises, abzüglich einer Storno-, bzw. Bearbeitungsgebühr von 10 % des Rechnungsbetrages.


6.2 Nimmt ein Käufer, nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, die verkaufte Ware nicht ab, so ist Deggelmann berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 10 % des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen, es sei denn, der Käufer weist nach, dass ein Schaden nicht oder ein solcher in geringerer Höhe entstanden ist. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens behält sich Deggelmann das Recht vor, diesen geltend zu machen. Für die Dauer des Annahmeverzuges des Käufers ist Deggelmann berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Käufer an Deggelmann für die entsprechend entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 15,-- EUR zu bezahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle außergewöhnlich hoher Lagerkosten, behält sich Deggelmann das Recht vor, diese geltend zu machen.


7. Eigentumsvorbehalt

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7.1 Deggelmann behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag, einschließlich Nebenforderungen (wie Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen etc.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers ist Deggelmann berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache liegt kein Rücktritt vom Vertrag.


7.2 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer die Firma Deggelmann unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.


7.3 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für Deggelmann vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, nicht Deggelmann gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt Deggelmann das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.


7.4 Der Käufer ist berechtigt die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Für diesen Fall tritt er zur Sicherung des Kaufpreises jedoch bereits jetzt sämtliche Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritten aus der Weiterveräußerung in Höhe des Faktura-Endbetrages mit Deggelmann an diesen ab.


8. Gewährleistung

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8.1 Für sämtliche Kaufverträge für neue Gegenstände wird eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Lieferdatum vereinbart. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Bei gebrauchter Ware beträgt die Gewährleistungsdauer 12 Monate ab Lieferdatum. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware begründen keine Ansprüche des Käufers, insbesondere keine auf Gewährleistung.


8.2 Deggelmann übernimmt für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter und unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind, keine Gewährleistung. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder –spannung; weiter für Anschluss an ungeeignete Stromquellen. Selbiges gilt für Mängel und Schäden, die auf Brand, Blitzschlag, Explosion, oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programmsoftware und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn der Käufer weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.


8.3 Die Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten selbst vornimmt oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht von Deggelmann autorisiert wurden, sofern der aufgetretene Mangel hierauf beruht.


8.4 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch 10 Werktage nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten zudem ergänzend die § 377, 378 HGB.


8.5 Soweit ein Mangel der Kaufsache innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum auftritt, ist der Verbraucher nach seiner Wahl zur Geltendmachung von Mängelbeseitigung oder Lieferung mangelfreier Ware berechtigt (sogenannte Nacherfüllung). Im Rahmen der Lieferung mangelfreier Ware gilt der Tausch in höherwertige Produkte bereits jetzt seitens des Kunden als akzeptiert. Ist die gewählte Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf die jeweils verbliebene Art der Nacherfüllung. Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrages, können nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden.


8.6 Nach Ablauf eines Zeitraums von 12 Monaten nach der Lieferung, ist der Anspruch in der Regel auf Nachbesserung beschränkt, da branchenspezifisch die auftretenden Kosten regelmäßig unverhältnismäßig hoch sind (siehe hierzu § 439 Abs. 2 BGB). Sollte Deggelmann im Rahmen der Nachbesserung einen Tausch in ein höherwertiges Produkt vornehmen, gilt dieser bereits jetzt seitens des Kunden als akzeptiert. Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrages können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden.


8.7 Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer, so ist Deggelmann innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum nach seiner Wahl zur Mängelbeseitigung oder Lieferung mangelfreier Ware im Sinne des § 439 BGB berechtigt. Nach Ablauf eines Jahres ab Lieferdatum beschränken sich die Gewährleistungsansprüche auf Mängelbeseitigung oder Zeitwertgutschrift nach Wahl von Deggelmann. Sollte der Unternehmer Aufwendungsersatz im Sinne des § 478 Abs. 2 BGB fordern, beschränkt sich dieser auf maximal 2 % des ursprünglichen Warenwerts. Ansprüche, die auf § 478 BGB zurückgehen, sind durch die 24-monatige Gewährleistungen für Unternehmer nach Ziffer 8.1 abbedungen im Sinne des gleichwertigen Ausgleichs nach § 478 Abs. 4 Satz 1 BGB.


8.8 Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung/Garantie treten keine neuen Gewährleistung/Garantiefristen in Kraft; hiervon unberührt bleibt die Vorschrift des § 203 BGB.


8.9 Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Deggelmann haftet somit nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haftet Deggelmann nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Die vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht für den Fall, dass der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, oder Ansprüchen nach § 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht.


9. Rücktritt durch Deggelmann

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Deggelmann kann vom Vertrag zurücktreten, wenn eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Insolvenzverfahren oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens die Ablehnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste, Eintrag im Schuldnerverzeichnis oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers bekannt werden.


10. Software

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Bei Lieferung und Kauf von Software gelten über die Bedingungen von Deggelmann hinaus die besonderen Lizenz und sonstigen Bedingungen des jeweiligen Herstellers. Mit Entgegennahme der Software erkennt der Käufer die Entgeltung ausdrücklich an.


11. Kundendaten

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Deggelmann ist berechtigt, Daten, die Geschäftsbeziehungen mit den Käufern betreffen, gemäß den Regeln des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.


12. Gerichtsstand/Anwendbares Recht

12.1 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus vorliegendem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, Konstanz am Bodensee vereinbart. Unabhängig hiervon ist Deggelmann auch berechtigt am Sitz des Käufers zu klagen.


12.2 Sollten einzelne Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.


12.3 Im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern ist abweichend von 12.1 auch das Wohnsitzgericht des Endverbrauchers für Auseinandersetzungen aus vorliegendem Vertrag zuständig.


12.4 Sofern es sich um unabdingbare bzw. zwingend verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt, ist im Rechtsverkehr mit Verbrauchern auch das Recht des jeweiligen Wohnsitz des Verbrauchers anwendbar.

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